
eRezept
- Das elektronische Rezept (eRP) ...
Seit dem 01.01.2024 ist das elektronische Rezept (eRP) verpflichtend, zumindest für gesetzlich Versicherte mit einigen Ausnahmen (Grüne Rezepte, Privatrezepte, Hilfsmittelrezepte, BTM-Rezepte, usw …) Voraussetzung ist, dass die elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) im Quartal vorgelegen hat. Sie holen sich das Medikament mit Ihrer Gesundheitskarte in der Apotheke ab, nachdem Sie das Medikament bei uns bestellt haben. Unverändert bleibt der Wunsch, dass Sie alle Rezepte Ihrer Dauermedikation spätestens am Werktag vorher bestellen, damit Sie kontrolliert und signiert werden können. Durch die Umstellung auf das E-Rezept können wir Rezeptbestellungen für Wiederholungsrezepte bei Dauermedikation nur noch entgegen nehmen, wenn die Versichertenkarte bereits im laufenden Quartal eingelesen wurde. Bitte bringen Sie uns ansonsten vor Ihrer Bestellung Ihre Versichertenkarte vorbei. Nach Übermittlung Ihres Rezeptwunsches kann Ihr E-Rezept spätestens ab dem übernächsten Werktag in der Apotheke eingelöst werden. Wie löse ich das E-Rezept ein? 1. Mit der Gesundheitskarte (Versichertenkarte): Einfach Karte in der Apotheke ins Terminal stecken und Medikamente entgegennehmen. Privat-Rezepte können nicht als E-Rezepte erstellt werden und liegen daher nach der Bestellung weiterhin in Papierform am übernächsten Werktag zur Abholung am Empfang für Sie bereit.